Zur ordnungsgemäßen, diebstahlgesicherten Verwahrung radioaktiver Präparate in einem Sammlungsraum, den Vorgaben der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Strahlenschutzverordnung und der DIN 25422 (DB1) entsprechend.
Als Diebstahlschutz ist der Schrank durch vorhandene Bohrungen fest mit einer Wand zu verschrauben.
Bei Beladung des Schrankes sind die Vorgaben des Strahlenschutzes in Bezug auf Überwachungs- und Kontrollbereiche zu beachten.
Als Beispiel ergibt sich bei 1400 kBq Co-60 eine Strahlung, die bei andauerndem arbeitstäglichem Aufenthalt in konstant 1 m Entfernung zum Schrank den gesetzlichen Grenzwert von 1 mSv/a genau erreicht.
Im Sinne einer allgemeinen Dosisreduktion bietet es sich an, den Schrank in einem Sammlungsraum o.ä. zu montieren.