Umschlossenes Freigrenzenpräparat*; in besonders großer Halterung zur Erleichterung der Handhabung durch Ungeübte (z. B. bei Schülerversuchen).
* Nach StrlSchV ist beim Umgang mit Freigrenzenpräparaten in Deutschland eine Genehmigung im Allgemeinen nicht erforderlich, sofern unter Anwendung der Summenformel die Gesamtaktivität unterhalb der Freigrenze liegt. Bildungseinrichtungen sollten mit ihrer aufsichtsführenden Behörde klären, ob weiterführende Regelungen zu beachten sind.
Bei einer aktuellen Freigrenze von 10 kBq für Ra-226 bedeutet dies, daß 2 oder mehr Präparate nur bei Vorlage einer behördlichen Umgangsgenehmigung abgegeben werden können.